09.03.2010 Home · Aktuelles · PET-Zertifizierung
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PET-Zertifizierung
     
PET-Zertifizierung

Bei der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. kann ein Zertifikat für die Positronen-Emissions-Tomographie für einen explizit anzugebenden Tätigkeitsort beantragt werden. Im Folgenden finden Sie ein Formblatt mit allem Wissenswerten zur Beantragung eines DGN-PET-Zertifikats.

Für weitergehende Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der DGN-Geschäftsstelle unter Tel. +49.(0)551.48857-401 oder E-Mail office@nuklearmedizin.de gerne zur Verfügung.

PDF Dokument Formblatt zur PET-Zertifizierung                 PDF Dokument Prüfungskatalog für das Expertengespräch

Anträge
Ein Zertifikat für die Positronen-Emissions-Tomographie kann bei der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. für einen explizit anzugebenden Tätigkeitsort beantragt werden. Für den Antrag senden Sie bitte folgende Daten bzw. Nachweise an die Geschäftsstelle der DGN:
  • Name, Vorname, Geburtstag und -ort
  • Facharzt-Urkunde Nuklearmedizin
  • Bescheinigung eines zur vollen Weiterbildung für das Gebiet Nuklearmedizin ermächtigten Arztes über eine ganztägige, selbständig bzw. unter Anleitung ausgeübte Tätigkeit inklusive Befundung und Beurteilung auf dem Gebiet der Positronen-Emissions-Tomographie über einen Mindestzeitraum von einem Jahr (Die Bescheinigung über den Tätigkeitsnachweis kann auch von Fachärzten für Nuklearmedizin ohne volle Weiterbildungsermächtigung ausgestellt werden, wenn anhand dokumentierter Untersuchungszahlen und der Ausbildungszeit der Nachweis über die Mindestzahl erbracht wird).
  • Nachweis von Erfahrungen und eingehenden Kenntnissen bei der Anwendung zugelassener PET-Radiopharmaka. Kenntnisse, beispielsweise durch Literatur-studium, Praktika oder sonstige Fortbildung, werden für insgesamt drei PET-Radiopharmaka erwartet.
  • Nachweis von mindestens 1.000 selbständig bzw. unter Anleitung durchgeführten Untersuchungen
  • Bescheinigung, dass ein dediziertes PET-System (mit Angabe des Gerätetyps) am aktuellen Tätigkeitsort vorhanden ist.
  • Nachweis über die regelmäßige Anwendung des Verfahrens in interdisziplinärer Zusammenarbeit (z.B. Tumorkonferenzen) durch den Leiter des Tumorboards mit Angaben über die interdisziplinäre Zusammensetzung, Inhalt sowie Häufigkeit der Zusammenarbeit.

Wenn jemand innerhalb der letzten fünf Jahre die PET-Erfahrung erworben hat (1.000 Patienten, ein Jahr ganztägige Tätigkeit am PET), kann ein Zertifikat für den früheren Standort beantragt werden, wenn die apparativen und infrastrukturellen Vorraussetzungen dort erfüllt waren. Dieses Zertifikat kann innerhalb eines Jahres auf den aktuellen Standort des Antragstellers umgeschrieben werden, sofern die apparativen und infrastrukturellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Expertengespräche
Nach positiver Bewertung des Antrags wird ein PET-Expertengespräch durchgeführt. Die Expertengespräche finden im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. statt.

  • Zu den Expertengesprächen werden alle Antragssteller eingeladen, deren Anträge bis acht Wochen vor dem jeweiligen Termin vollständig in der Geschäftsstelle der DGN vorliegen.
  • Aktuelle Einreichefrist für die nächsten Expertengespräche: 24. Februar 2010
  • Das Expertengespräch wird von zwei Experten durchgeführt.
  • Dauer des Gesprächs: zwischen 30 und 40 Minuten.
  • Inhalte: Beurteilung von Fallbeispielen aus der Onkologie, Kardiologie und Neurologie/Psychiatrie. Der Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der Onkologie. Daneben Grundlagen der Pharmakokinetik, der Messtechnik (Artefaktmöglichkeiten) und normaler Varianten.

Bearbeitungsgebühr
Für DGN-Mitglieder: 400,00 €
Für Nicht-Mitglieder : 1.000,00 €
Re-Zertifizierung: 50,00 €

Gültigkeit
Das PET-Zertifikat der DGN ist fünf Jahre gültig. Die Erneuerung des Zertifikats erfolgt durch eine Re-Zertifizierung. In dem formlosen Antrag sind die folgenden Nachweise einzureichen:

  • Nachweis von mindestens 1.000 selbständig durchgeführten oder 2.000 supervidierten Untersuchungen seit der letzten Zertifizierung.
  • Bescheinigung, dass ein dediziertes PET-System am aktuellen Tätigkeitsort vorhanden ist (mit Angabe des Gerätetyps).
  • Nachweis über die regelmäßige Anwendung des Verfahrens in interdisziplinärer Zusammenarbeit (z.B. Tumorkonferenzen) durch den Leiter des Tumorboards mit Angaben über die interdisziplinäre Zusammensetzung, Inhalt sowie Häufigkeit der Zusammenarbeit.

Ein erneutes Expertengespräch ist für eine Re-Zertifizierung nicht erforderlich.

Die Gültigkeit der vor dem 19.01.2009 ausgestellten PET-Zertifikate endet am 19.01.2014. Danach kann das Zertifikat im Rahmen der oben beschriebenen Re-Zertifizierung erneuert werden.

Ortswechsel
Das PET-Zertifikat der DGN ist an Person, apparative Ausstattung, Infrastruktur und Tätigkeitsort gebunden. Im Falle eines Ortswechsels erlischt das persönliche Zertifikat spätestens nach einem Jahr. Innerhalb dieser Zeit kann die Re-Zertifizierung erfolgen.
Der formlose Antrag zur Re-Zertifizierung muss den Nachweis enthalten, dass ein PET-Gerät am neuen Tätigkeitsort vorhanden ist. Dabei ist anzugeben, um welchen Gerätetyp es sich handelt.
Außerdem ist die regelmäßige interdisziplinäre Konferenz am neuen Wirkungsort, wie unter „Anträge“ beschrieben, nachzuweisen.


Bitte beachten Sie:
Es ist momentan keinesfalls sichergestellt, dass das PET-Zertifikat der DGN von den kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt wird.

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an die Geschäftsstelle der DGN:

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V.
Geschäftsstelle
Nikolaistraße 29
D - 37073 Göttingen

eMail: office@nuklearmedizin.de

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