Mitgliedsbeiträge
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Bis 31.12.2010 |
Ab 01.01.2011 |
liquidationsberechtigte Ärzte,
niedergelassene Ärzte und Institutsleiter |
230,- EUR |
400,- EUR |
| Oberärzte |
80,- EUR |
250,- EUR |
| Assistenzärzte |
65,- EUR |
150,- EUR |
| Naturwissenschaftler (keine Institutsleiter) |
65,- EUR |
150,- EUR |
MTA mit Bezug der Zeitschrift "Nuklearmedizin"
MTA ohne Bezug der Zeitschrift "Nuklearmedizin" |
65,- EUR 20,- EUR |
65,- EUR 20,- EUR |
Pensionäre mit Bezug der Zeitschrift "Nuklearmedizin"
Pensionäre ohne Bezug der Zeitschrift "Nuklearmedizin" |
65,- EUR
beitragsfrei |
65,- EUR
beitragsfrei |
In den Mitgliedsbeiträgen enthalten ist der Bezug der Zeitschrift "Nuklearmedizin"; ohne Bezug der Zeitschrift nur bei MTA und Ruheständlern möglich.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04. April 2003 ist der Regelfall für das Entrichten der jährlichen Mitgliedsbeiträge der Bankeinzug durch die Geschäftsstelle auf Basis einer durch das einzelne Mitglied erteilten Bankeinzugsermächtigung.
Von Mitgliedern, die keine Bankeinzugsermächtigung erteilen, erhebt die DGN eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR jährlich zusätzlich zum Jahresbeitrag, die von den Mitgliedern unaufgefordert mit dem Jahresbeitrag zu überweisen ist.
Die Summe aus Jahresmitgliedsbeitrag und Bearbeitungsgebühr muss bitte bis spätestens 1. Februar des jeweiligen Jahres auf dem Konto der DGN (Sparkasse Hannover, BLZ 25050180, Konto 340340) eingetroffen sein.
Bei Änderungen der Bankverbindung sollte die Geschäftsstelle umgehend informiert werden. Gebühren, die durch nicht mehr zutreffende Bankverbindungsdaten entstehen, werden den Mitgliedern in Rechnung gestellt.
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