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Assoziationsvertrag zwischen der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) und der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)

Die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN),

und

die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik,

schließen folgende Vereinbarung:
  1. Jede der beiden Gesellschaften nimmt in ihren beirat ein Mitglied der assoziierten Gesellschaft als deren Vertreter auf. Beiratsmitglied jeder Gesellschaft wird auch der Vertreter der eigenen Gesellschaft im Beirat der assoziierten Gesellschaft.
  2. Personen, die gleichzeitig Mitglied beider Gesellschaften sind, erhalten von jeder der beiden Gesellschaften einen Beitragsnachlass von 25 Prozent.
  3. Die beiden Gesellschaften bekunden ihre Absicht, ihre Jahrestagung von zeit zu Zeit in räumlicher und zeitlicher Verbindung zu organisieren.
  4. Die beiden Gesellschaften vereinbaren Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung in Angelegenheiten, die für beide Gesellschaften von Interesse sind.
Tübingen, den 19. November 1991
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