Dem Beirat der DGN gehören an (§ 12 der Satzung): Vorstand, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften, je einem Vertreter der regionalen nuklearmedizinischen Gesellschaften, die deutschen Ehrenmitglieder sowie die Delegierten zu anderen Gesellschaften lt. § 14 der Satzung.