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Veröffentlicht am: | 23.03.2017 |
Position: | Strahlenschutzbeauftragte/r |
Beginn: | zum nächst möglichen Zeitpunkt |
Arbeitsort: |
Universitätsverwaltung Dezernat IV, Philipps-Universität Marburg (Deutschland) |
Beschreibung: | Die Philipps-Universität Marburg sucht für die Stilllegung eines komplexen Strahlenschutzbereichs eine qualifizierte Strahlenschutzbeauftragte / einen qualifizierten Strahlenschutzbeauftragten, die/der die Abwicklung des Bereiches eigenverantwortlich in enger Zusammenarbeit mit der Strahlenschutzbevollmächtigten vorantreibt. Zu den Aufgaben gehören die Erstellung eines Freigabehandbuches und eines Leistungsverzeichnisses. Des Weiteren gehören die Abgabe der radioaktiven Isotope an die Landesstelle und andere Abnehmer, die Freimessung des Inventars sowie die Organisation und Überwachung der Rückbauarbeiten zum Aufgabenbereich. |
Qualifizierung: | Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbar) der Natur- oder Ingenieurswissenschaften sowie mehrjährige Erfahrungen im Umgang mit offenen radioaktiven Isotopen. Gewünscht ist die erworbene Fachkunde S4.2 nach StrSchV. Eine mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes in kerntechnischen Anlagen oder im Bereich der Medizinphysik, Radiochemie bzw. Nuklearmedizin ist erwünscht. Wenn Sie bereits über Erfahrungen in der Abwicklung von Strahlenschutzbereichen verfügen wäre dies von Vorteil. Wir suchen eine zielorientierte Persönlichkeit mit Organisationstalent, die eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise, hohe Kommunikationskompetenz und Eigenmotivation mitbringt. Ihre Weiterbildung unterstützen wir im Rahmen der Möglichkeiten gerne. |
Vergütung in EUR: | Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen. |
Bewerbungsschluß: | 21.04.2017 |
Zusätzliche Information: | Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen Hochschule. Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit (§ 9 Abs. 2 Satz 1 HGlG) sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. Bewerberinnen/Bewerber mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. |
Bewerbungsadresse: | unter Angabe der Kennziffer UV-0032-dezVI-strahlen-2017 an die Präsidentin der Philipps-Universität Marburg, Biegenstraße 10, 35037 Marburg oder per E-Mail an bewerbung@verwaltung.uni-marburg.de |