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Verfahrensanweisung zur Radioiodtherapie (RIT) beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom (Version 2)
M. Dietlein*, J. Dressler, J. Farahati, F. Grünwald, B. Leisner, E. Moser, Chr. Reiners, H. Schicha, O. Schober
für die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)
* federführend, Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin der Universität zu Köln

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  1. Zielsetzung

    Diese Verfahrensanweisung ergänzt die interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (Informationszentrum für Standards in der Onkologie, ISTO) zu den malignen Schilddrüsentumoren um die nuklearmedizinische Therapie und Nachsorge. Sie beschränkt sich auf die differenzierten (papillären und follikulären) Schilddrüsenkarzinome; enthalten entdifferenzierte oder anaplastische Schilddrüsenkarzinome zusätzlich höher differenzierte Schilddrüsenkarzinomanteile oder weisen immunhistochemisch eine Thyreoglobulinexpression auf, kann entsprechend dieser Verfahrensanweisung vorgegangen werden, wobei die Indikation zur perkutanen Strahlentherapie und deren Dringlichkeit zu prüfen ist. Die vorliegende Verfahrensanweisung nimmt nur indirekt, und dann nicht federführend Stellung zur Diagnostik vor Primäreingriffen, zur operativen Primärtherapie, zur perkutanen Strahlentherapie, zur Therapie des undifferenzierten und medullären Schilddrüsenkarzinoms, zur Systematik der Nachsorge und zur Rehabilitation. Zu diesen Fragen wird auf die interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie [2] verwiesen.

  2. Definition

    Bei der Radioiodtherapie (RIT) handelt es sich um die systemische Applikation von I-131 als Natrium-Iodid zur selektiven Bestrahlung von iodspeicherndem Schilddrüsen- und Schilddrüsenkarzinom-Gewebe. Die ablative RIT wird in adjuvanter Zielsetzung zur vollständigen Elimination von postoperativ verbliebenem Schilddrüsen-Restgewebe durchgeführt. Die RIT von Lokalrezidiven, Lymphknoten- und Fernmetastasen und von inoperablen oder nicht vollständig operativ entfernbaren Tumoren erfolgt sowohl mit kurativer als auch mit palliativer Zielsetzung.

  3. Indikationen

    Grundsätzlich sind folgende Einsatzgebiete der Radioiod-Applikation zu unterscheiden [6]:

    1. RIT von postoperativ verbliebenem Restschilddrüsengewebe nach einer totalen oder fast totalen Thyreoidektomie. Die ablative RIT ist beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom eine Standardprozedur. Ausnahme ist lediglich das papilläre Mikrokarzinom ≤ 1cm, bei dem nicht regelhaft eine totale oder fast totale Thyreoidektomie erfolgt und somit u.U. eine ablative Radioiodtherapie nicht indiziert ist. In einzelnen Fällen des papillären Mikrokarzinoms ist aber nach weitgehender Thyreoidektomie eine ablative RIT zur Verbesserung der Nachsorge möglich bzw. ist in Abhängigkeit von anderen prognostischen Faktoren (Nähe des Tumors zur Schilddrüsenkapsel, Familiarität, ggf. molekulargenetische Marker) eine ablative RIT zu diskutieren. Enthalten entdifferenzierte oder anaplastische Schilddrüsenkarzinome höher differenzierte Schilddrüsenkarzinomanteile oder zeigen immunhistochemisch eine Thyreoglobulinexpression, ist eine ablative RIT in Ergänzung zur Operation und zur perkutanen Strahlentherapie ggf. indiziert.

    2. RIT von Lokalrezidiven, Lymphknoten-, Fernmetastasen, inoperablen sowie nicht vollständig operativ entfernbaren Tumoren, wenn eine Radioiod-Speicherung bewiesen oder mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist.. Die Ergebnisse einer RIT sind umso besser, je kleiner die Tumormasse ist. Als primäre Therapieoption ist immer zunächst das operative Vorgehen zu prüfen.

    3. RIT bei nachweisbarem oder ansteigendem Thyreoglobulin-Spiegel (z.B. > 10 ng/ml unter TSH-Stimulation) ohne szintigraphische Radioiod-Speicherung sowie ohne Korrelat in der übrigen funktionellen und morphologischen Bildgebung (ggf. FDG-PET, CT Thorax, MRT der Halsweichteile und des Mediastinums, Skelettszintigraphie, MRT des Knochenmarks), sofern keine höhergradige Knochenmarksdepression durch hohe akkumulierte I-131-Gesamtaktivitäten bzw. andere Therapien vorliegt [1,8].

    4. Bezüglich der diagnostischen I-131-Applikation wird auf die Verfahrensanweisung für die I-131-Ganzkörperszintigraphie beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom verwiesen [4,5].

  4. Kontraindikationen

    Absolute:
    1. Gravidität
    2. Stillperiode

    Relative:
    1. Höhergradige Knochenmarkdepression, sofern eine Hochdosistherapie geplant ist.
    2. Erhebliche Einschränkung der Lungenfunktion, sofern eine relevante pulmonale Speicherung zu erwarten ist.
    3. Nachgewiesene Funktionseinschränkung der Speicheldrüsen, insbesondere bei fraglicher Radioiodspeicherung (III. 3.)

  5. Ziele

    1. Erst durch eine adjuvante RI-Ablation postoperativ verbliebenen Restschilddrüsen- bzw. Tumorgewebes sind optimale Voraussetzungen zur Nachsorge ( I-131 Ganzkörperszintigraphie, Sonographie und Serum-Thyreoglobulin) gegeben. Häufig sind zuvor unbekannte regionäre oder distante Metastasen erst nach erfolgreicher Ablation des Schilddrüsenrestes nachweisbar.

    2. Kurative oder palliative Therapie von radioiodspeichernden Tumorresten, Rezidiven, Lymphknoten- und Fernmetastasen.

    3. Bei individueller Abwägung kurative oder palliative Therapie von laborchemisch nachweisbarer Tumoraktivität ohne ein makroskopisch fassbares Tumorkorrelat in der morphologischen und funktionellen Bildgebung.

  6. Patientenvorbereitung

    1. Die Wirksamkeit der ablativen RIT und der RIT von Metastasen ist vom TSH-Spiegel abhängig; günstig ist ein basales TSH > 30 mU/l. Dieser TSH-Basalspiegel ist in der Regel 3-5 Wochen nach Thyreoidektomie oder 4–5 Wochen nach Absetzen einer Levothyroxin (T4)-Medikation erreicht. Um die Zeitspanne der Hormonkarenz zu verkürzen, kann nach Absetzen einer Levothyroxin-Medikation eine überbrückende 1- bis 2-wöchige Triiodthyronin (T3)-Medikation bis 2 Wochen vor der RIT erfolgen. Ist postoperativ relevantes Restschilddrüsengewebe (z.B. > 5-10 ml) verblieben und ist eine Nachresektion nicht möglich oder nicht gewünscht, so ist bei der ersten ablativen RIT ein basales TSH < 30 akzeptabel.

    2. Keine stark iodhaltigen Medikamente (z.B. iodhaltige Röntgenkontrastmittel, iodhaltige Desinfektionsmittel, Iodid-Medikation, iodhaltige Augentropfen) oder Nahrungsmittel (z.B. auch Multivitamin- und Spurenelement-Kombinationen, Seetang) 4–6 Wochen vor der ablativen RIT/RIT von Metastasen. Wesentlich längere Zeitintervalle bis zur Durchführung der RIT sind nach Applikation von lipophilen Röntgenkontrastmitteln (Lymphographie, heute sehr selten eingesetzt) und nach Amiodarone zu beachten. Nach erhöhter Iodexposition sollte auf ein ausreichendes Zeitintervall bis zur RIT geachtet werden, ggf. Messung der Iodurie. Eine iodarme Diät über 8-10 Tage vor einer Radioiodgabe wird fakultativ empfohlen, wenngleich eine Erhöhung der erzielten Dosis bei der RIT durch diese diätetische Maßnahme nicht bewiesen ist.

    3. Reichliche Mahlzeiten können die Resorption des oral applizierten Radioiods vermindern oder verzögern. Die Patienten sollten daher mindestens 4 h vor sowie 1 h nach einer oralen Radioiodapplikation nüchtern bleiben.

  7. Notwendige Informationen

    1. Schilddrüsenhormonkarenz.

    2. Vermeidung einer Exposition mit iodhaltigem Röntgenkontrastmittel oder mit iodhaltigen Medikamenten sowie Vermeidung einer iodreichen Ernährung.

    3. Klinische Untersuchung.

    4. Operationsbericht (Vollständigkeit der Schilddrüsenresektion, Anzahl und Lokalisation der entfernten Lymphknoten, möglichst mit Nennung der Kompartimente).

    5. Histopathologie (Tumorentität, Tumorstadium, Tumordurchmesser, Kapselinfiltration, Anzahl der untersuchten Lymphknoten, Lymphknoteninfiltration, Differenzierungsgrad).

    6. Labor (basale TSH-Konzentration, Thyreoglobulin mit Wiederfindung, Tg-AK, ggf. Messung der Iodurie, Kreatinin, Calcium, Differentialblutbild, Calcitonin vor ablativer RIT).

    7. Befunde der Sonographie und ggf. anderer bildgebender Verfahren, Befunde ggf. vorangegangener I-131-Ganzkörperszintigraphien, ggf. vorangegangene RI-Therapien. Ist aufgrund eines ansteigenden Thyreoglobulinspiegels und einer vorangegangenen negativen I-131-Szintigraphie der Verdacht auf nicht-iodspeichernde Metastasen begründet, besteht die Möglichkeit einer unspezifischen Tumorszintigraphie mit Tc-99m-Sestamibi oder vorzugsweise einer Positronen-Emissions-Tomographie mit F-18-Fluorodeoxyglucose. Dabei erhöht eine exogene TSH-Stimulation die Sensitivität der FDG-PET. Der Einfluss einer TSH-Stimulation in Hypothyreose auf die Sensitivität der FDG-PET ist bisher nicht geklärt. Bei Verdacht auf Lungenmetastasen wird eine CT des Thorax (ohne Kontrastmittel, sofern 4-6 Wochen vor einer RI-Applikation), bei Verdacht auf Knochenmetastasen eine Skelettszintigraphie empfohlen.

    8. Kürzlich applizierte Radiopharmaka (Hinweis: Die ablative RIT/RIT von Metastasen ist grundsätzlich mit einer posttherapeutischen I-131-Ganzkörperszintigraphie verbunden).

    9. Schwangerschaft, Laktation. Das Stillen ist nach einer I-131-Applikation zu beenden, um die Strahlenexposition des Kindes auf weniger als 1 mSv zu begrenzen.

    10. Ggf. Lungenfunktion (siehe IV.4.)

  8. Vorsichtsmaßnahmen

    1. Ausschluss Schwangerschaft und Stillperiode. Nach ablativer RIT/RIT von Metastasen Vermeidung einer Schwangerschaft durch konsequente Kontrazeption für 6 - 12 Monate bei gebärfähigen Patientinnen und Patienten.

    2. Falls hohe akkumulierte Therapieaktivitäten zu erwarten sind, wird für Patienten ohne abgeschlossene Familienplanung die Kryokonservierung von Sperma empfohlen.

    3. Anregung des Speichelflusses (z.B. Zitronensaft, saure Drops), um die Strahlenexposition der Speicheldrüse zu vermindern.

    4. Zur Verminderung der Strahlenexposition können ein mildes Abführmittel und die häufige Entleerung der Harnblase hilfreich sein.

    5. Bei zerebralen oder spinalen Metastasen mit Kompressionsgefahr wird grundsätzlich die Gabe von Glukokortikoiden empfohlen. Vor und während der Glukokortikoidtherapie sind eingehende, ggf. internistische Abklärungen durchzuführen. Absolute und relative Kontraindikationen der Glukokortikoidtherapie (z.B. Diabetes mellitus, Ulcus ventriculi, Ulcus duodeni, Elektrolytstörungen) sind zu berücksichtigen.

  9. Prätherapeutische Dosimetrie (ablative RIT, RIT von Metastasen)

    Mit der Frage nach postoperativ verbliebenem Restschilddrüsengewebe und seiner Speicherintensität sowie mit der Frage nach iodspeichernden regionalen und distanten Metastasen und ihrer Speicherintensität können folgende Strategien zur Anwendung kommen:

    1. Verwendung von Standardaktivitäten zur ablativen RIT/RIT von Metastasen (siehe XI. Durchführung), wenn aufgrund der Vorbefunde die Indikation zur RIT bereits gestellt ist.

    2. Ggf. I-123 zum Radioiodtest, zur Szintigraphie der Halsregion (ablative RIT) oder zur Ganzkörperszintigraphie (ablative RIT, RIT von Metastasen). Soll eine I-123-Ganzkörperszintigraphie durchgeführt werden, sind Aktivitäten um 40-200 MBq anzuwenden. Ein Stunning ist durch Anwendung dieses reinen Gammastrahlers nicht zu erwarten. Nachteilig ist die niedrigere Sensitivität der I-123-Szintigraphie gegenüber der I-131-Szintigraphie.

    3. Ggf. I-124 Positronen-Emissions-Tomographie. Ein Stunning ist durch Anwendung des Positronen-Emitters nicht zu erwarten.

    4. Ggf. I-131 zum Radioiodtest, zur Szintigraphie der Halsregion (ablative RIT) oder zur Ganzkörperszintigraphie (ablative RIT, RIT von Metastasen). Niedrige Aktivitäten zwischen 10 und 100 MBq I-131 vor einer ablativen RIT haben den Vorzug, dass ein mögliches „Stunning“ im Vergleich zu höheren Aktivitäten weniger relevant ist [4]. Aktivitäten von 100-400 MBq I-131 oder mehr sowie therapeutische Aktivitäten besitzen den Vorteil einer höheren Sensitivität für iodspeichende Metastasen (siehe Verfahrensanweisung für die I-131-Ganzkörperszintigraphie beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom und Verfahrensanweisung zum Radioiodtest) [3,4,7].

    Ggf. Aktivitätsabschätzung mit Hilfe der Marinelli-Formel, sofern eine Volumetrie und eine Abschätzung der effektiven Halbwertszeit möglich sind. Bei einem I-131-Uptake 24 h nach Applikation > 20% bzw. bei einer größeren Restschilddrüse von über 5-10 ml in der Sonographie oder in der MRT ist eine Reoperation in Abhängigkeit von den lokalen Verhältnissen (insbesondere bezüglich der Resektabilität und des N. recurrens) sowie vom Allgemeinzustand des Patienten zu diskutieren.

  10. Inhalte der Aufklärung

    Aufklärung des Patienten über

    1. Behandlungskonzept.

    2. Nebenwirkungen und Risiken (siehe XII.).

    3. Durchführung der ablativen RIT/RIT von Metastasen unter stationären Strahlenschutzbedingungen.

    4. Strahlenhygienische Maßnahmen während der RIT und nach der Entlassung.

    5. Vermeidung einer Schwangerschaft bzw. Notwendigkeit der Kontrazeption über 6-12 Monate (betrifft gebärfähige Patientinnen und Patienten).

    6. Notwendigkeit der lebenslangen, risikoadaptierten Nachsorge.

    7. Bei Metastasen oder bei Thyreoglobulinanstieg ohne Korrelat in der Bildgebung Aufklärung über verschiedene Therapieformen bzw. Behandlungsstrategien unter Berücksichtigung von Nutzen und Risiko.

    8. Schriftliche Dokumentation der Aufklärung und des Einverständnisses.

  11. Durchführung

    In Deutschland ist die ablative RIT/RIT von Metastasen grundsätzlich nur unter stationären Bedingungen möglich (Strahlenschutzverordnung, Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin 2002) [14,18].

    A) ablative RIT:

    1. Standardaktivität mit 2-5 GBq I-131 oder individuelle Aktivitätsabschätzung für eine Herddosis > 300 Gy.

    2. Orale Applikation als Kapsel.

    3. Nahrungskarenz: mindestens 4 h vor und 1 h nach Applikation.

    4. Messung der individuellen Kapselaktivität unmittelbar vor Applikation.

    5. Mindestens 1x täglich, intratherapeutische Aktivitätsmessung des Patienten zur Dosimetrie (z.B. Messsonde).

    6. I-131-Ganzkörperszintigraphie zum endgültigen Staging (am Entlassungstag, jedoch nicht früher als 72 h nach Applikation).

    7. Begleitende Maßnahmen:
      • reichlich Flüssigkeitszufuhr,
      • Laxantiengabe bei Obstipation (insbesondere vor der I-131-Ganzköperszintigraphie),
      • Stimulation der Speicheldrüsen (z.B. mit Zitronensaft, saure Drops, Kaugummi),
      • Magenschleimhautschutz (z.B. Trinken, Haferschleim, Medikation)
      • Eiskrawatte bzw. Antiphlogistika (bei entzündlichen Reaktionen im Halsbereich),
      • ggf. prophylaktische Glukokortikoidgabe über wenige Tage bei ablativer RIT mit größerem Schilddrüsenrest.

    B) RIT von Lokalrezidiven, Lymphknoten-, Fernmetastasen, inoperablen sowie nicht vollständig operablen Tumoren

    Weitgehend identisches Vorgehen wie bei der ablativen RIT, aber höhere Aktivitäten bzw. Dosen: Standardaktivität mit 4-11 GBq I-131 oder individuelle Aktivitätsabschätzung für eine Herddosis > 100 Gy. Wegen der höheren Aktivitäten spielen begleitende Maßnahmen (siehe VIII. und XI.A) eine besondere Rolle. Beim Vorliegen von zerebralen oder spinalen Metastasen mit lokaler Kompressionsgefahr empfiehlt sich die Gabe von Glukokortikoiden; im Einzelfall ist die prätherapeutische Gabe von rekombinantem humanem TSH als alleinige Maßnahme zur TSH-Stimulation oder zusätzlich zu einer endogenen TSH-Stimulation durch Schilddrüsenhormon-Entzug zu erwägen (siehe XVI. Offene Fragen).

  12. Nebenwirkungen und Risiken

    A) Früh

    1. Lokale schmerzhafte Schwellung der Restschilddrüse, des Tumors bzw. der Metastasen (Häufigkeit: 10 - 20 %, abhängig von der Gewebsmasse).

    2. Passagere Gastritis (Häufigkeit ca. 30 %).

    3. Passagere Knochenmarksveränderungen mit Thrombo-/Leukopenie (Häufigkeit bis zu 70 %, abhängig von der Therapie-Aktivität).

    4. Radiogene Sialadenitis (Häufigkeit ca. 30 %).

    B) Spät

    1. Xerostomie infolge chronischer Entzündung der Speicheldrüsen, Geschmacksveränderung, ggf. auch Siccasyndrom der Tränendrüsen (Häufigkeit jeweils abhängig von der kumulativen Therapie-Aktivität: bei Aktivitäten im Rahmen der ablativen RIT um 10-20 %, bei hohen akkumulierten Therapie-Aktivitäten häufige Nebenwirkung, siehe unter VIII. Vorsichtsmaßnahmen).

    2. Knochenmarksdepression (Häufigkeit abhängig von der kumulativen Aktivität; selten).

    3. Leukämie und Sekundärmalignome mit einer Latenz von 5 und mehr Jahren (bei hohen kumulativen Therapie-Aktivitäten > 30 GBq: Häufigkeit ca. 1 %).

    4. Lungenfibrose bei speichernden Lungenmetastasen (Häufigkeit abhängig von der kumulativen Therapie-Aktivität und dem Ausmaß der pulmonalen Metastasierung: ca. 1 %).

    5. Azoospermie (Häufigkeit abhängig von der kumulativen Therapie-Aktivität ab etwa 10 GBq; selten; siehe unter VIII. Vorsichtsmaßnahmen).

  13. Ergebnisse

    Die Prognose von Patienten mit differenziertem Schilddrüsenkarzinom ist bei Anwendung eines standardisierten interdisziplinären Therapieschemas (Thyreoidektomie, ablative RIT/RIT von Metastasen, TSH-suppressive Hormontherapie) gut bis sehr gut, sie hängt ab vom histologischen Typ, Tumorstadium und Patientenalter [10,11,13,15,16].

    Papilläre Karzinome: 10 Jahres-Überlebensrate: 85 bis 90 %.

    Follikuläre Karzinome: 10 Jahres-Überlebensrate: 75 bis 80 %.

    Bei Fernmetastasen < 50%.

    Auch bei Vorliegen von inoperablen sowie nicht vollständig operativ entfernbaren Lokalrezidiven, Lymphknoten-, Fernmetastasen verbessert eine RIT die Prognose.

  14. Medikamentöse Begleittherapie

    TSH-suppressive Schilddrüsenhormongabe (TSH ≤ 0,2 mU/l); Beginn: 2-3 Tage nach Applikation der Therapieaktivität; Dosierung ca. 2,5 µg/kg KG Levothyroxin (Standard) bzw. ca. 1 µg/kg KG Triiodthyronin (sofern eine erneute ablative RIT/RIT von Metastasen oder eine I-131-Ganzkörperszintigraphie unter Schilddrüsenhormonkarenz innerhalb von 3-4 Monaten geplant ist).
    Beim papillären Mikrokarzinom (Tumordurchmesser ≤ 1 cm) wird ein niedrig normaler TSH-Spiegel (TSH 0,3-0,5 mU/l) als hinreichend angesehen.

  15. Nachsorge

    Unter Verweis auf die interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie erfolgt die Nachsorge lebenslang; risikoadaptiert ist die Nachsorgefrequenz einschließlich der Indikation zur I-131-Ganzkörperszintigraphie.

  16. Offene Fragen

    1. Die Anwendung von rekombinantem humanem TSH (rhTSH) ist eine Standardprozedur zur Vorbereitung der diagnostischen I-131-Ganzkörperszintigraphie einschließlich Thyreoglobulin-Bestimmung in der Nachsorge [9,12]. Nach den Kriterien der Evidenz-basierten Medizin stellt rhTSH keine Regelvorbehandlung zur ablativen RIT oder zur RIT von Metastasen dar. Die Anwendung von rhTSH zur RIT ohne endogene TSH-Stimulation durch Schilddrüsenhormon-Entzug bedarf einer individuellen Indikationsstellung (z.B. Metastasen mit lokaler Kompressionsgefahr, Komorbidität mit einer zu erwartenden Exazerbation in Hypothyreose, fehlender TSH-Anstieg unter Schilddrüsenhormon-Entzug).

    2. Die Anwendung von Retinoiden (Vitamin-A-Abkömmlingen) zur Redifferenzierung und ggf. Verbesserung der Iodspeicherung in Metastasen mit zuvor fehlender oder therapeutisch nicht nutzbarer Radioiodspeicherung stellt nach den Kriterien der Evidenz-basierten Medizin keine Standardbehandlung dar, kann in Einzelfällen aber eingesetzt werden, da in etwa einem Drittel aller Fälle die Induktion einer Radioiodspeicherung zu erwarten ist. Darüber hinaus wird unabhängig von der Radioiodspeicherung eine günstige Beeinflussung des biologischen Verhaltens des Tumors diskutiert [17].

    3. Stellenwert der RIT bei deutlich nachweisbarem oder ansteigendem Thyreoglobulin-Spiegel (z. B. > 10 ng/ml unter TSH-Stimulation) ohne Korrelat in der morphologischen und funktionellen Bildgebung (I-131-Ganzkörperszintigraphie).

    4. Der Stellenwert einer TSH-suppressiven Schilddrüsenhormon-Medikation nach einer langjährig unauffälligen Tumornachsorge ist nach den Kriterien der Evidenz-basierten Medizin nicht gesichert.

    5. Stellenwert einer iodarmen Diät bei zunehmender alimentärer Iodversorgung.

    6. Empfehlungen für Intervalle von diagnostischen I-131 Ganzkörperszintigraphien bei nicht messbarem Thyreoglobulin-Spiegel.

    7. Stellenwert der TSH-Stimulation für die Sensitivität der FDG-PET.

    8. Eines interdisziplinären Konsenses bedarf die Bewertung der neuen TNM-Klassifikation (UICC, 6. Auflage, 2002) (14) hinsichtlich der chirurgisch-nuklearmedizinischen Behandlungsstrategien, insbesondere hinsichtlich der chirurgischen Radikalität und der ablativen RIT innerhalb der papillären pT1-Schilddrüsenkarzinome. Bis zur abschließenden Bewertung der neuen TNM-Klassifikation von 2002 sollte als Entscheidungskriterium für die Anwendung weniger aggressiver Behandlungsstrategien ein Tumordurchmesser von 1 cm weiterhin verwendet werden.

Literatur

  1. Biermann M, Schober O: Should high hTg levels in the absence of iodine uptake be treated? Eur J Nucl Med Mol Imaging 2003; 30: 160-163.

  2. Deutsche Krebsgesellschaft: Interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie [Informationszentrum für Standards in der Onkologie – ISTO]. Maligne Schilddrüsentumoren, 3. Aufl. 2002, HYPERLINK www.uni-duesseldorf.de/AWMF.

  3. Dietlein M, Dressler J, Eschner W, Lassmann M, Leisner B, Reiners C, Schicha H. Procedure guideline for radioiodine test (version 2). Nuklearmedizin 2003; 42: 116-119.

  4. Dietlein M, Dressler J, Eschner W, Leisner B, Reiners C, Schicha H. Procedure guideline for iodine-131 whole-body scintigraphy for differentiated thyroid cancer (version 2). Nuklearmedizin 2003; 42: 123-125.

  5. Dietlein M, Dressler J, Grünwald F, Joseph K, Leisner B, Moser E, Reiners C, Rendl J, Schicha H, Schober O. Leitlinien zur Schilddrüsendiagnostik (Version 2) Nuklearmedizin 2003; 42: 109-115.

  6. Dietlein M, Moka D, Schicha H. Radioiodine therapy for thyroid cancer. In: Biersack H-J, Grünwald F. Thyroid cancer. Springer: Berlin 2001, S 93-120.

  7. Geworski L, Lottes G, Reiners C, Schober O (Hrsg.). Empfehlungen zur Qualitätskontrolle in der Nuklearmedizin – Klinik und Messtechnik., Stuttgart: Schattauer 2003.

  8. Grünwald F. Functional imaging of thyroid cancer. In: Biersack H-J, Grünwald F. Thyroid cancer. Springer: Berlin 2001, S 181-192.

  9. Haugen BR, Pacini F, Reiners C, Schlumberger M, Ladenson PW, Sherman SI, Cooper DS, Graham KE, Braverman LE, Skarulis MC, Davies TF, DeGroot LJ, Mazzaferri EL, Daniels GH, Ross DS, Luster M, Samuels MH, Becker DV, Maxon HR III, Cavalieri RR, Spencer CA, McEllin K, Weintraub BD, Ridgway EC. A comparison of recombinant human thyrotropin and thyroid hormone withdrawal for the detection of thyroid remnant or cancer. J Clin Endocrinol Metab 1999; 84: 3877-3885.

  10. Lerch H, Schober O, Kuwert T, Saur HB. Survival of differentiated thyroid carcinoma studied in 500 patients. J Clin Oncol 1997; 15: 2067-2075.

  11. Reiners C. Radioiodine therapy in patients with pulmonary metastases of thyroid cancer: when to treat, when not to treat? Eur J Nucl Med Mol Imaging 2003; 30: 939-942.
    Reiners C. Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Schilddrüsenkarzinoms. Bremen, London, Boston: Unimed 2003.

  12. Reiners C, Farahati J. I-131 therapy of thyroid cancer patients. Q J Nucl Med 1999; 43: 324-335.

  13. Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin 2002. 5. Auflage mit ausführlichem Erläuterungsteil von Kemmer W und Michalczak H. Berlin: H. Hoffmann Verlag 2003.

  14. Schicha H, Dietlein M, Scheidhauer K. Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen. In: Nuklearmedizin. Büll U, Schicha H, Biersack HJ, Knapp WH, Reiners C, Schober O (eds.). Stuttgart, New York: Thieme 1999; 512-545.

  15. Schicha H, Schober O. Nuklearmedizin. Basiswissen und klinische Anwendung. 5. Aufl., Stuttgart, New York: Schattauer 2003.

  16. Simon D. Redifferentiation therapy of thyroid carcinomas with retinoic acid. In: Biersack H-J, Grünwald F. Thyroid cancer. Springer: Berlin 2001, S 153-163.

  17. Strahlenschutzverordnung. Textausgabe mit Anmerkungen von Witt E, Jäger E, Kasper L. 12. Aufl., Köln, Berlin: Carl Heymanns Verlag 2002.

  18. Wittekind C, Meyer JH, Bootz F: TNM Klassifikation maligner Tumoren. 6. Aufl. Berlin: Springer 2003.

Korrespondenzadresse
Priv.-Doz. Dr. med. M. Dietlein
Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin der Universität zu Köln
50924 Köln
Tel. 0221 478 5856
Fax 0221 478 6777

Stand: 29.01.2004

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