Das Medizinforschungsgesetz, das in Teilen bereits am 24. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem auch Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG) vor. Für die Nuklearmedizin ist eine wesentliche Änderung im § 13 des AMG von großer Bedeutung. In Absatz 2 Nr. 2b werden nun nuklearmedizinische Einrichtungen in Bezug auf eine erlaubnisfreie Herstellung von radioaktiven diagnostischen Prüfpräparaten in klinischen Prüfungen den Apotheken gleichstellt.
Die DGN erweitert ihren interdisziplinären Austausch und begrüßt die Berufsgruppe der Pflegenden als Mitglieder der Gesellschaft. Die Pflege spielt eine essenzielle Rolle in der Patientenversorgung und bringt wertvolle Expertise in die Nuklearmedizin ein. Durch die Anerkennung als eigenständige Berufsgruppe erhalten Pflegefachkräfte eine stärkere Stimme, können aktiv an der Weiterentwicklung pflegerischer Standards mitwirken und gleichwertig an der DGN-Jahrestagung teilnehmen.
Wir möchten Wege in die Nuklearmedizin eröffnen sowie alle hier bereits tätigen Jungen durch ein vielfältiges, niedrigschwelliges und alltagsorientiertes Angebot unterstützen. Im Vordergrund stehen hierbei nicht so sehr die fachlichen Inhalte, sondern vielmehr praktische Angebote, die den Alltag erleichtern und den Nachwuchs stärken!