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NUB-Anträge

Für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), die im gegenwärtigen DRG-System nicht bzw. nicht kostendeckend abgebildet sind und daher in der Regel von den Kliniken nicht erbracht werden können, können sog. NUB-Anträge gestellt werden, um für diese neuen Methoden angemessene Entgelte zu verhandeln. 

Im Falle einer Anerkennung einer NUB (Status 1) durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) – die Bewertung erfolgt durch das InEK bis 31. Januar des Folgejahres – können Kliniken, die einen Antrag dafür gestellt haben, mit den Versicherungsträgern entsprechende NUB-Entgelte dafür verhandeln. Das Besondere an den NUB-Entgelten liegt darin, dass diese gemäß § 6 Abs. 2 des KHEntgG außerhalb des Erlösbudgets zu vereinbaren sind, also gewissermaßen "on top" bewilligt werden müssen. Es liegt damit im ureigenen Interesse der Nuklearmedizin, sich mit möglichst aussichtsreichen NUB-Anträgen für die Budget-Verhandlungen und die Versorgung der Versicherten im Folgejahr zu positionieren. 

Es hat sich gezeigt, dass das InEK auch die Zahl der gestellten Anträge für die Einschätzung der Bedeutung der Methode berücksichtigt. Daher werden alle, die es betrifft, gebeten, einen entsprechenden NUB-Antrag zu stellen. Dabei unterstützt die DGN gern mit der Bereitstellung von Musteranträgen. 

Für den letzten Antragszeitraum wurden über die DGN-Homepage drei Musteranträge zu den folgenden Methoden zur Verfügung gestellt: 

  • Radioligandentherapie mit Pluvicto® (Fertigarzneimittel) 
  • Radioligandentherapie mit Ac-225-PSMA (Eigenherstellung) 
  • P-32 markierte Mikropartikelimplantation bei primär irresektablen lokal fortgeschrittenen Pankreastumoren

Die Frist für NUB-Anträge 2025 lief am 31.10.2024 ab. Sobald die Möglichkeit zur Einreichung neuer NUB-Anträge besteht, werden wir Sie umgehend darüber informieren. 


 

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